Veranstaltung: | BAG Frieden 26.-28.2.2021 |
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Antragsteller*in: | Horst Schiermeyer (KV Görlitz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.02.2021, 19:04 |
A4: 2 % des BIP für Sicherheit - 1 % fürs Militär + 1 % für Friedenssicherung
Antragstext
Die BAG Frieden und Internationales setzt sich dafür ein, dass das von den Nato-
Mitgliedern vereinbarte Ziel, 2 % des Bruttoinlandsprodukts für Sicherheit
aufzuwenden, neu definiert wird. Ziel muss sein Sicherheit nicht nur militärisch
zu definieren sondern mindestens die gleiche Summe für zivile Friedenssicherung
zu verwenden. Diese Forderung soll auch ins Bundestagswahlprogramm aufgenommen
werden.
Begründung
Bekanntlich hatten die NATO-Mitglieder sich schon vor Trump-Zeiten verpflichtet, ihre Militäretats bis 2024 auf 2 % des Bruttoinlandsprodukts aufzustocken. Es ist nicht abzusehen, dass die Biden-Administration davon abweichen wird.
Deutschland ist davon ziemlich weit entfernt. Für diese Aufstockung wäre dann die nächste Bundesregierung zuständig, vermutlich unter grüner Beteiligung.
Bündnis 90/Die Grünen, die ihre Wurzeln u.a. in der westdeutschen Friedensbeweging und den ostdeutschen Friedensgruppen der 80er-Jahre haben, würden dann nicht nur die erste deutsche Kriegsbeteiligung nach dem 2. Weltkrieg sondern auch die massivste Aufrüstung der Bundeswehr sei dem "Kalten Krieg" mit zu verantworten haben ...
Daher ist es notwendig, dies 2-%-Ziel neu zu definieren. Entweder in:
+ Für jeden Euro, der für Militär ausgeben wird, wird auch ein Euro für zivile Friedenssicherung ausgegeben. Oder:
+ 2 % des BIP für Sicherheit - 1 % fürs Militär + 1 % für zivile Friedenssicherung
Zur Friedenssicherung gerade in Afrika und Asien gehört im weiteren Sinne auch ein Teil der Entwicklungszusammenarbeit, ansonsten gehören u.a. dazu der Zivile Friedensdienst sowie die Finanzierung von friedenssichernden Maßnahmen der UN und der OSZE.
Kommentare
Horst Schiermeyer:
Daniel Hecken:
Begründung:
Der Antrag ist zu vage und zudem nicht korrekt. Beim 2% Ziel geht es nicht um "Sicherheit" sondern "Defence", also Verteidigung. Darüber hinaus gilt: "There is no shared understanding of what makes up defense spending. In its definition of “military expenditure”, NATO includes defense ministry budgets, expenditure for peacekeeping and humanitarian operations, and research and development costs. Significantly, it also includes pensions." (https://www.mckinsey.com/~/media/McKinsey/Industries/Public%20and%20Social%20Sector/Our%20Insights/More%20tooth%20less%20tail%20Getting%20beyond%20NATOs%202%20percent%20rule/More-tooth-less-tail-VF.pdf)
Insbesondere Personalkosten machen im maßgeblichen Einzelplan 14 (Kapitel 1403) bereits ca. 33 Prozent aus (ca. 15,38 Mrd. Euro). Darüber hinaus ist Verteidigung auch bei der NATO nicht rein militärisch definiert und es ist die souveräne Entscheidung der Nationen zu entscheiden, was Verteidigungsausgaben sind (wenngleich "NATO Allies have agreed that at least 20 per cent of defence expenditures should be devoted to major equipment spending, including the associated research and development"). Gleichzeitig ist die Bundeswehr gem. GSP auftragsgerecht auszustatten. Hierzu zählt auch die Landes- und Bündnisverteidigung für die viele Fähigkeiten veraltet sind und modernisiert werden müssen. Eine gleiche Summe für die zivile Friedenssicherung aufzuwenden ist daher eine in mehrerer Hinsicht "verhängnisvolle" Abhängigkeit, bei der zugleich die Frage zu beantworten wäre, wie und für was die "sehr große Summen" denn zielgerichtet eingesetzt werden sollen.
Im Übrigen gibt es für die Entwicklungshilfe bereits die sogenannte ODA-Quote, die grundsätzlich Ausgaben in Höhe von 0,7% der Wirtschaftsleistung vorsieht.
Ziel muss es vielmehr sein, ein ressortübergreifendes Konzept für die Verteidigung und deren Finanzierung zu entwickeln und ggf. wo möglich die bestehenden Strukturen der Einzelpläne aufzubrechen. Hierzu bedarf es jedoch einer vorhergehenden Beratung der BAG durch Haushaltspolitiker oder Personen mit entsprechender Fachexpertise, um einen tragfähigen, sinnvollen und zukunftsfähigen Vorschlag machen zu können.
Das die prozentuale Messung von Verteidigungsausgaben an der Wirtschaftsleistung keine sinnvolle Vorgehensweise ist, ist, so vermute ich, allgemeiner Konsens und Bedarf keines extra Antrags.