Auf Grund des austehenden Entwurfs des Bundeswahlprogramms und der ungeklärten Situation, ob entsprechende Anträge der BAG überhaupt noch auf den Entwurf Einfluss nehmen können, wird grundsätzlich die Nichtbefasung empfohlen. Sollte es zu einer Befassung kommen, werden die hier gemachten Änderungen beantragt.
Begründung:
- In diesem Antrag geht es um die nukleare Abrüstung und nicht Abrüstung allgemein.
- Der Antrag überdehnt das Grundsatzprogramm sowie bereits eingebrachte Anträge der Fraktion der GRÜNEN (siehe z.B. 13.01.2021, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925811.pdf), in denen unverzüglich die Voraussetzungen für einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag zu schaffen sind. Darüber hinaus bedarf es zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge einer Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat, so dass eine Ratifizierung außerhalb der Kompetenz der Regierung liegt.
- Weitergehend fordert der zitierte Antrag der Fraktion zurecht neue sicherheitspolitische Konzepte, die in dem hier vorliegenden Antrag gar nicht angesprochen werden, sondern vielmehr durch Weglassen der ersatzlose Verzicht proklamiert wird.
- Wir als GRÜNE bekennen uns ausnahmslos zum Multilateralismus. "Kooperation, Dialog, demokratischer Ausgleich von Interessen, Abrüstung und die Stärke des Rechts, genauso Multilateralismus, internationale Partnerschaft und europäische Einigung sind der Weg, um globale Herausforderungen, vor denen die Menschheit als Ganzes steht, zu bewältigen", stellt das GSP deutlich fest. Der vorliegende Antrag unterminiert, durch die Forderung zur souveränen Entscheidung auf den bedingungslosen Verzicht der nuklearen Teilhabe, diesen Ausgleich von Interessen und den Multilateralismus. Der Antrag stellt nicht klar, bei gleichzeitiger Festlegung auf den Ausstieg in der kommenden Legislaturperiode, was genau die enge Abtsimmung mit den Verbündeten und Partnern denn ausmacht und verleiht deren Bedürfnissen zugleich keinerlei Gewicht. Vielmehr würde eine deartige Positionierung der GRÜNEN die Verbündeten und Partner sowie das gemeinsame Bündnis dazu zwingen mit der souveränen Entscheidung Deutschlands umgehen zu müssen, ohne selbst darauf Einfluss nehmen zu können. Zugleich wird aber gefordert auf die politischen Belange anderer Staaten Einfluss nehmen zu wollen.
- Die Erneuerung der TORANDO Flotte ist unabhängig der nuklearen Teilhabe für den Erhalt sowie die Erweiterung verschiedener notwendiger Kernfähigkeiten von Luftstreitkräften notwendig. Hierbei muss auf marktverfügbare Systeme zurückgegriffen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass z.B. der Eurofighter die notwendigen Anforderungen z.B. bei der elektronischen Kampfführung nicht erfüllt. Darüber hinaus besteht die verständliche militärische Forderung nach einer Flotte aus mindesten 2 unterschiedlichen Luftfahrzeugmustern, um bei Ausfall eines Systems eingeschränkt einsatzbereit zu bleiben. Im Übrigen würde eine Zertifizierung dieser Luftfahrzeuge keine Fortführung der nuklearen Teilhabe bedingen, da sie auch ohne die nukleare Teilhabe weiterhin in ihren konventionellen Rollen (z.B. der Bodenzielbekämpfung) uneingeschränkt nutzbar sind. Auf der anderen Seite fällt der finanzielle Aufwand für die Zertifizierung im Vergleich zu den Gesamtkosten für die Beschaffung eines Nachfolgemodells, die wie gesagt notwendig ist, nicht besonders ins Gewicht. Das GSP stellt auch in diesem Punkt deutlich klar, dass die Bundeswehr "entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell auszustatten" ist. Dazu gehört auch ein Nachfolgemodell des TORNADO.
- Nukleare Abrüstung hat auf allen Seiten zu erfolgen und nicht nur auf europäischer/"westlicher" Seite.
Kommentare
Daniel Hecken:
Auf Grund des ausstehenden Entwurfs des Bundeswahlprogramms und der ungeklärten Situation, ob entsprechende Anträge der BAG überhaupt noch auf den Entwurf Einfluss nehmen können, wird grundsätzlich die Nichtbefassung empfohlen.
Sorry für die Rechtschreibfehler.