Auf Grund des ausstehenden Entwurfs des Bundeswahlprogramms und der ungeklärten Situation, ob entsprechende Anträge der BAG überhaupt noch auf den Entwurf Einfluss nehmen können, wird grundsätzlich die Nichtbefassung empfohlen. Sollte es zu einer Befassung kommen, werden die hier gemachten Änderungen beantragt.
Begründung:
- Der Antrag überdehnt das Grundsatzprogramm sowie bereits eingebrachte Anträge der Fraktion der GRÜNEN (siehe z.B. 13.01.2021, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925811.pdf), in denen unverzüglich die Voraussetzungen für einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag zu schaffen sind. Darüber hinaus bedarf es zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge einer Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat, so dass eine Ratifizierung außerhalb der Kompetenz der Regierung liegt.
- Der Vertrag entfaltet nur für die Vertragsstaaten eine völkerrechtliche Verbindlichkeit.
Kommentare
Thomas Schmidt:
Im Gegensatz dazu ist es Auffassung vieler Experten, u. a. auch des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass Deutschland alle Voraussetzungen bereits jetzt erfüllt, um dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Es ist also allein nur noch eine Frage des politischen Willens. Das ist auch die Auffassung der AG Nukleare Abrüstung, die sich im Antrag von KW Koch widerspiegelt. Der Änderungsantrag schwächt diese notwendige und richtige Position ohne Begründung ab.