Auf Grund des ausstehenden Entwurfs des Bundeswahlprogramms und der ungeklärten Situation, ob entsprechende Anträge der BAG überhaupt noch auf den Entwurf Einfluss nehmen können, wird grundsätzlich die Nichtbefassung empfohlen. Sollte es zu einer Befassung kommen, werden die hier gemachten Änderungen beantragt.
Begründung:
- Die Erneuerung der TORANDO Flotte ist unabhängig der nuklearen Teilhabe für den Erhalt sowie die Erweiterung verschiedener notwendiger Kernfähigkeiten von Luftstreitkräften notwendig. Hierbei muss auf marktverfügbare Systeme zurückgegriffen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass z.B. der Eurofighter die notwendigen Anforderungen z.B. bei der elektronischen Kampfführung nicht erfüllt. Darüber hinaus besteht die verständliche militärische Forderung nach einer Flotte aus mindesten 2 unterschiedlichen Luftfahrzeugmustern, um bei Ausfall eines Systems eingeschränkt einsatzbereit zu bleiben. Im Übrigen würde eine Zertifizierung dieser Luftfahrzeuge keine Fortführung der nuklearen Teilhabe bedingen, da sie auch ohne die nukleare Teilhabe weiterhin in ihren konventionellen Rollen (z.B. der Bodenzielbekämpfung) uneingeschränkt nutzbar sind. Auf der anderen Seite fällt der finanzielle Aufwand für die Zertifizierung im Vergleich zu den Gesamtkosten für die Beschaffung eines Nachfolgemodells, die wie gesagt notwendig ist, nicht besonders ins Gewicht. Das GSP stellt auch in diesem Punkt deutlich klar, dass die Bundeswehr "entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell auszustatten" ist. Dazu gehört auch ein Nachfolgemodell des TORNADO.
Kommentare
Thomas Schmidt:
Ob und inwieweit das derzeitige Trägersysten Tornado unabhängig von der nuklearen Teilhabe für andere, künftige Aufgaben ersetzt werden muss, steht hier nicht zur Debatte und würde auch wesentlich mehr Analyse und Diskussion erfordern, um eine mögliche Notwendigkeit zum Ersatz festzustellen.