A3NEU3: Nukleare Abrüstung weltweit - in Deutschland starten!
Veranstaltung: | BAG Frieden 26.-28.2.2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.02.2021, 00:24 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | BAG Frieden 26.-28.2.2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 19.02.2021, 00:24 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Eigner Absatz zur Nuklearen Abrüstung
Steigende internationale Spannungen, zunehmende militärische Konfrontationen und
Drohungen, neue atomare Aufrüstung und das Ende alter Rüstungskontrollverträge
sowie die von fünf auf bislang neun gewachsene Zahl der Nuklearwaffen-besitzende
Staaten machen die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen gegenwärtig größer denn
je. Daher muss weltweite Abrüstung oberstes Gebot der deutschen Außenpolitik
werden.
Unser Ziel als GRÜNE ist es, den mit großer Mehrheit der Staaten angenommenen
VN-Atomwaffenverbotsvertrag, seit dem 22.01.2021 geltendes Völkerrecht, in der
kommenden Legislaturperiode zu unterzeichnen und zu ratifizieren[1].
Ebenso werden wir in der nächsten Legislaturperiode, in enger Abstimmung mit
unseren internationalen Partnern, aber als souveräne Entscheidung der
Bundesrepublik Deutschland, die „Nukleare Teilhabe“ beenden und damit den Abzug
der Atomwaffen aus Deutschland umsetzen[2]. Die Beendigung der nuklearen
Teilhabe ist notwendig, sie ist unverzichtbar und unvermeidbar.
Ebenso werden wir in der nächsten Legislaturperiode, in enger Abstimmung mit unseren internationalen Partnern, aber als souveräne Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, die „Nukleare Teilhabe“ beenden und damit den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland umsetzen[2]. Die anstehende Modernisierung der B61-Bomben[3] ist daher nicht nur überflüssig, sie darf auch bei politisch bedingten Verzögerungen beim Ende der Nuklearen Teilhabe keinesfalls stattfinden. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe ist notwendig, sie ist unverzichtbar und unvermeidbar.
Wir GRÜNE lehnen den Kauf von Kampfbombern oder andere Trägersysteme für die
„nukleare Teilhabe“ ab. Die völkerrechtswidrige Nukleare Teilhabe an den US-
Bomben darf auf keinen Fall durch eine wie auch immer formulierte „Teilhabe“ an
der französischen „Force de Frappe“ ersetzt werden.
Genauso strikt stehen wir gegen eine, wie auch immer ausgestaltete, atomare
Bewaffnung der EU. Vielmehr muss die deutsche Politik eindeutig dafür eintreten,
dass sich auch die europäischen Partner und Nachbarn zu einer schnellen und
umfassenden atomare Abrüstung bekennen und diese – soweit betroffen – auch
selbst umsetzen. Atomwaffen bieten keine Sicherheit, sondern vergrößern die
Gefahr einer absichtlich oder versehentlich ausgelösten einzigartigen
humanitären Katastrophe.
[1]Begründung: Der NPT/NVV (Nicht-Verbreitungsvertrag von 1968) alleine hat die
Zahl der Atomwaffenstaaten und die Gefährdung durch Atomwaffen nicht begrenzen
können. Er verpflichtet seine Mitgliedsstaaten jedoch zur Verhandlung eines
Vertrags zur vollständigen atomaren Abrüstung. Mit dem Beitritt zum
Atomwaffenverbotsvertrag und dem Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland würde
Deutschland seineüberfälligen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag
erfüllen, dem es erst 1975 beigetreten ist. Damit könnte Deutschland eine
Initiative zur lange überfälligen Nuklearen Abrüstung auslösen. Außerdem enthält
der NPT/NVV die für uns GRÜNE nicht tolerable Verpflichtung zur Verbreitung von
ziviler Kernenergienutzung.
[1]Begründung: Der NPT/NVV (Nicht-Verbreitungsvertrag von 1968) alleine hat die Zahl der Atomwaffenstaaten und die Gefährdung durch Atomwaffen nicht begrenzen können. Er verpflichtet seine Mitgliedsstaaten jedoch zur Verhandlung eines Vertrags zur vollständigen atomaren Abrüstung. Mit dem Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag und dem Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland würde Deutschland seineseine überfälligen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag erfüllen, dem es erst 1975 beigetreten ist. Damit könnte Deutschland eine Initiative zur lange überfälligen Nuklearen Abrüstung auslösen. Außerdem enthält der NPT/NVV die für uns GRÜNE nicht tolerable Verpflichtung zur Verbreitung von ziviler Kernenergienutzung.
[2]Begründung: Norwegen, Spanien, Dänemark, Litauen oder Island sind Beispiele
für NATO-Mitglieder, die die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Territorium
untersagen. Kanada und Griechenland sind aus der technischen nuklearen Teilhabe
ausgestiegen. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist so konzipiert, dass eine
gleichzeitige NATO-Mitgliedschaft ausdrücklich möglich ist. Mit Österreich,
Malta und Irland sind schon drei europäischen Staaten dem
Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten.
Quellen: https://www.icanw.de/wp-
content/uploads/2018/04/60_Jahre_nukleare_teilhabe_A4_web.pdf,
https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/10/20-10-23_AVV_Inkrafttreten.pdf
[2]Begründung: Norwegen, Spanien, Dänemark, Litauen oder Island sind Beispiele für NATO-Mitglieder, die die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Territorium untersagen. Kanada und Griechenland sind aus der technischen nuklearen Teilhabe ausgestiegen. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist so konzipiert, dass eine gleichzeitige NATO-Mitgliedschaft ausdrücklich möglich ist. Mit Österreich, Malta und Irland sind schon drei europäischen Staaten dem Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten.
Quellen: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2018/04/60_Jahre_nukleare_teilhabe_A4_web.pdf, https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/10/20-10-23_AVV_Inkrafttreten.pdf,
[3] Hinweis, genauer: Ersatz der B61-3 und B61-4 durch B61-12, s.a. https://www.dw.com/de/usa-modernisieren-atombomben-in-deutschland/a-52856021
Wir unterstützen die entsprechenden Bestimmungen des Nichtverbreitungsvertrags NPT/NVV als ein wirkungsvolles Instrument zur Eindämmung der nuklearen Proliferation. Wir fordern aber zugleich von den fünf atomaren bewaffneten Unterzeichnerstaaten ihrer vertraglichen Verpflichtung zur atomaren Abrüstung nachzukommen. Diese ernsthafte atomare Abrüstung fordern wir von allen Atomwaffenstaaten. Wir sind davon überzeugt, dass andernfalls der NPT/NVV seine Wirksamkeit noch weiter einbüßen wird. Wir unterstützen die Auffassung, dass der Atomwaffenverbotsvertrag TPNW und der Nichtverbreitungsvertrag NPT/NVV hierbei keinen Gegensatz bilden, sondern einander ergänzen und beide dem Ziel einer Welt ohne Atomwaffen dienen[1].
Für die Atomwaffen der nuklearen Teilhabe, u. a. die in Büchel für einen möglichen Einsatz bereitgestellten B61, gibt es nur den atomaren Erstschlag als realistischen Einsatzszenario und sehr große realistische Sicherheitsrisiken[2].
Die Beendigung der nuklearen Teilhabe und damit der Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem atomwaffenfreien Europa. Wir setzen uns dafür ein, diesen Schritt mit den Verbündeten abzustimmen. Besonders die Konsultationen mit den osteuropäischen Verbündeten, die eine abweichende Bedrohungswahrnehmung haben, halten wir für sehr wichtig. Wir wollen, dass alle NATO Mitglieder umdenken und den Weg aus der Logik der atomaren Abschreckung beschreiten. Der Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe soll aber nicht unter dem Vorbehalt eines Konsenses im Rahmen der Bündnispartner stehen, sondern auch dann souverän im Interesse der Bevölkerung umgesetzt werden, wenn andere Staaten diesen Weg noch nicht mitgehen wollen. Die Erfahrungen des Ausstiegs Kanadas und Griechenlands aus der technischen nuklearen Teilhabe haben gezeigt, dass das möglich ist.
Im 2017 Programm stand:
Weltweite Abrüstung muss ein Grundpfeiler der deutschen und europäischen Außenpolitik werden – gerade in unruhigen Zeiten. Wir kämpfen für eine Welt ohne Atomwaffen und dafür, sie völkerrechtlich durch eine internationale Konvention zu ächten. Es ist unverantwortlich, dass die schwarz-rote Bundesregierung im August 2016 gegen einen VN-Resolutionsentwurf zum Verbot von Atomwaffen gestimmt hat. Wir werden weiter für die vollkommene atomare Abrüstung kämpfen. Wir GRÜNE fordern den Abzug der letzten Atomwaffen aus Büchel und die endgültige Aufgabe der völkerrechtswidrigen „nuklearen Teilhabe“. Wir sind strikt gegen eine eigenständige atomare Bewaffnung der EU.
[1] Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags https://www.bundestag.de/resource/blob/814856/28b27e2d04faabd4a4bc0bfd0579658c/W-D-2-111-20-pdf-data.pdf
[2] Aporien Atomarer Abschreckung https://www.swp-berlin.org/publikation/aporien-atomarer-abschreckung
Kommentare
Andrej Ferdinand Novak:
Er oder Sie hat also die Pflicht, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die liberal-demokratische verfassungsmäßige Grundordnung zu schützen und zu bewahren.
Es wäre nicht zulässig, einseitig, die Sicherheit und die Schutzmechanismen der NATO mit dem Schlüsselpartner USA aufzugeben. Erst recht nicht, wenn keine adäquate Alternative diese ersetzen kann, was kurz- und mittelfristig nicht möglich ist.
Mit der Position, die Gegenstand dieses Antrages ist, setzen wir uns nuklearer Erpressung u.a. durch den Kreml aus, der ohnehin schon einen Hybriden Aggressionskrieg gegen Deutschland und Europa mit dem Ziel der Zersetzung unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten und der russischen Hegemonie in Europa führt.
Insofern ist es unverantwortlich, in dieser Situation einseitig die Verteidigungsfähigkeit zu senken und unsere NATO-Partner, besonders die Biden Administration vor den Kopf zu stoßen. Wir müssen im Gegenteil den Schulterschluss und die Vertiefung der Zusammenarbeit mit unseren NATO-Partnern vollziehen.
Wir sind historisch gut mit dieser Partnerschaft gefahren und es gibt keinen Grund, diese durch Verzicht auf einen auch nuklearen Schutz in Frage zu stellen oder zu schwächen.
Ralph Urban:
Von "Einseitigkeit" kann sicher nicht gesprochen werden, wenn die BRD einem Vertrag der Vereinten Nationen beitritt.
Dass die Welt in Gut und Böse einzuteilen sei, ist ebenfalls ein Narrativ. Vielmehr werden wir die Klimakatastrophe nur gemeinsam verhindern, und nicht, wenn wir unsere Ressourcen in einem Rüstungswettlauf verschwenden.
Mit der sogenannten friedlichen Nutzung der Kernenergie war man auch lange "gut gefahren", bis zum 26. April 1986. Der Verweis auf die gute Erfahrung blendet zudem die zahlreichen Situationen aus, die beinahe zum dritten Weltkrieg geführt hätten.
Ralph Urban:
Viele Grüße
Andrej Ferdinand Novak:
Die Weigerung, defensive Möglichkeiten anzuerkennen, ist nicht plausibel. Man will diese Waffen partout als Angriffswaffen darstellen, wofür sie von der NATO nicht vorgesehen sind, es sei dem im Fall eines großen, auch mit Atomwaffen geführten Krieges, mit dem die NATO angegriffen zuerst wird und dann reagiert.
Andrej Ferdinand Novak:
Nicht falsch verstehen: Ich bin für die Abschaffung aller Atomwaffen. Aber nicht einseitig durch die vernünftigsten und friedlichsten Staaten, während die aggressivsten, undemokratischsten und autortärsten Regierungen daran festhalten. Das ist ein "Rezept für ein Desaster" bzw. das Ende von Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Thomas Schmidt:
Du schreibst richtig, dass jede*r Bundeskanzler*in oder Minister*in im Amtseid schwört, Schaden vom Land abzuwenden, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die liberal-demokratische verfassungsmäßige Grundordnung zu schützen und zu bewahren.
Es ist deshalb unvoreingenommen zu analysieren, ob die nukleare Abschreckung i. A. und die nukleare Teilhabe Deutschlands i. B. die Sicherheit garantieren kann, oder ob die inneren Widersprüche dieses Konzepts - insbesondere unter den veränderten Bedingungen heute - nicht zu unverantwortbar hohen Risiken führen und dadurch die Sicherheit gerade in Gefahr gebracht wird.
Es sprengt hier den Rahmen, diese Analyse auch nur in Stichworten zu skizzieren. Daher empfehle ich, zwei Studien der SWP zu lesen::
"Aporien atomarer Abschreckung" https://www.swp-berlin.org/publikation/aporien-atomarer-abschreckung/
"Deutschland, die NATO und die nukleare Abschreckung" https://www.swp-berlin.org/publikation/deutschland-die-nato-und-die-nukleare-abschreckung/
Diese beiden Analysen vermitteln nicht nur das unstrittige Orientierungswissen zum Gegenstand des Antrags, sondern problematisieren die inneren Widersprüche und Unlogiken des Konzepts der nuklearen Abschreckung, und sie zeigen die offensichtlichen Interessengegensätze zwischen der US Amerikanischen Nuklearstrategie und den europäischen und nationalen Interessen Deutschlands auf.
Die nukleare Abschreckung verfolgt ein gutes Ziel, erreicht dieses Ziel aber nicht mit einer akzeptablen und verantwortbaren Wahrscheinlichkeit.
Keiner der Verfechter dieses Konzepts von Sicherheit hat einen realistischen und unseren Interessen dienenden Plan für den Fall, dass die Abschreckung versagt. Dieses Versagen ist sozusagen zwingend eingebaut in dieses Konzept. Dass dieser Fall bisher nicht eingetreten ist, ist glücklichen Zufällen zuzuschreiben.
Wenn die Abschreckung versagt - wegen einer Fehlkalkulation, eines Missverständnisses, einer Fehlinterpretation von Absichten und Mitteln oder auch nur wegen technischer Fehler - ist die Tür zur Hölle offen. Die humanitären Konsequenzen wären katastrophal. Nicht nur für Deutschland, Europa, sondern für den ganzen Planeten.
Der Antrag von KW Koch ist wahrgenommene Verantwortung auf der Basis dieser grundsätzlichen Erkenntnisse.
Abgesehen davon ist der Gegenstand des Antrags die Fortschreibung und konkrete Umsetzung der Positionen des GSP.
VG
Thomas Schmidt
Dipl. Phys.
Bonn
Andrej Ferdinand Novak:
Die Atomwaffen, die uns am meisten bedrohen in Europa, auch wegen technischer Defekte oder Missverständnisse sind die russischen. Die besten Chancen, diese zu reduzieren gibt es bei gleichzeitigen Schritten mit den USA.
Andrej Ferdinand Novak: