als notwendig erachtete Ergänzung, welche die Modernisierung der Bomben grundsätzlich ausschließen soll.
Zeile 31 - 33: redaktionell
Antrag: | Nukleare Abrüstung weltweit - in Deutschland starten! |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl-W. Koch (KV Vulkaneifel) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.02.2021, 18:35 |
Bundesrepublik Deutschland, die „Nukleare Teilhabe“ beenden und damit den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland umsetzen[2]. Die anstehende Modernisierung der B61-Bomben[3] ist daher nicht nur überflüssig, sie darf auch bei politisch bedingten Verzögerungen beim Ende der Nuklearen Teilhabe keinesfalls stattfinden. Die Beendigung der nuklearen Teilhabe ist notwendig, sie ist unverzichtbar und unvermeidbar.
Atomwaffenverbotsvertrag und dem Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland würde Deutschland seineseine überfälligen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag erfüllen, dem es erst 1975 beigetreten ist. Damit könnte Deutschland eine
content/uploads/2018/04/60_Jahre_nukleare_teilhabe_A4_web.pdf, https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/10/20-10-23_AVV_Inkrafttreten.pdf,
[3] Hinweis, genauer: Ersatz der B61-3 und B61-4 durch B61-12, s.a. https://www.dw.com/de/usa-modernisieren-atombomben-in-deutschland/a-52856021
Eigner Absatz zur Nuklearen Abrüstung
Steigende internationale Spannungen, zunehmende militärische Konfrontationen und
Drohungen, neue atomare Aufrüstung und das Ende alter Rüstungskontrollverträge
sowie die von fünf auf bislang neun gewachsene Zahl der Nuklearwaffen-besitzende
Staaten machen die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen gegenwärtig größer denn
je. Daher muss weltweite Abrüstung oberstes Gebot der deutschen Außenpolitik
werden.
Unser Ziel als GRÜNE ist es, den mit großer Mehrheit der Staaten angenommenen
VN-Atomwaffenverbotsvertrag, seit dem 22.01.2021 geltendes Völkerrecht, in der
kommenden Legislaturperiode zu unterzeichnen und zu ratifizieren[1].
Ebenso werden wir in der nächsten Legislaturperiode, in enger Abstimmung mit
unseren internationalen Partnern, aber als souveräne Entscheidung der
Bundesrepublik Deutschland, die „Nukleare Teilhabe“ beenden und damit den Abzug
der Atomwaffen aus Deutschland umsetzen[2]. Die anstehende Modernisierung der B61-Bomben[3] ist daher nicht nur überflüssig, sie darf auch bei politisch bedingten Verzögerungen beim Ende der Nuklearen Teilhabe keinesfalls stattfinden. Die Beendigung der nuklearen
Teilhabe ist notwendig, sie ist unverzichtbar und unvermeidbar.
Wir GRÜNE lehnen den Kauf von Kampfbombern oder andere Trägersysteme für die
„nukleare Teilhabe“ ab. Die völkerrechtswidrige Nukleare Teilhabe an den US-
Bomben darf auf keinen Fall durch eine wie auch immer formulierte „Teilhabe“ an
der französischen „Force de Frappe“ ersetzt werden.
Genauso strikt stehen wir gegen eine, wie auch immer ausgestaltete, atomare
Bewaffnung der EU. Vielmehr muss die deutsche Politik eindeutig dafür eintreten,
dass sich auch die europäischen Partner und Nachbarn zu einer schnellen und
umfassenden atomare Abrüstung bekennen und diese – soweit betroffen – auch
selbst umsetzen. Atomwaffen bieten keine Sicherheit, sondern vergrößern die
Gefahr einer absichtlich oder versehentlich ausgelösten einzigartigen
humanitären Katastrophe.
[1]Begründung: Der NPT/NVV (Nicht-Verbreitungsvertrag von 1968) alleine hat die
Zahl der Atomwaffenstaaten und die Gefährdung durch Atomwaffen nicht begrenzen
können. Er verpflichtet seine Mitgliedsstaaten jedoch zur Verhandlung eines
Vertrags zur vollständigen atomaren Abrüstung. Mit dem Beitritt zum
Atomwaffenverbotsvertrag und dem Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland würde
Deutschland seineseine überfälligen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag
erfüllen, dem es erst 1975 beigetreten ist. Damit könnte Deutschland eine
Initiative zur lange überfälligen Nuklearen Abrüstung auslösen. Außerdem enthält
der NPT/NVV die für uns GRÜNE nicht tolerable Verpflichtung zur Verbreitung von
ziviler Kernenergienutzung.
[2]Begründung: Norwegen, Spanien, Dänemark, Litauen oder Island sind Beispiele
für NATO-Mitglieder, die die Stationierung von Atomwaffen auf ihrem Territorium
untersagen. Kanada und Griechenland sind aus der technischen nuklearen Teilhabe
ausgestiegen. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist so konzipiert, dass eine
gleichzeitige NATO-Mitgliedschaft ausdrücklich möglich ist. Mit Österreich,
Malta und Irland sind schon drei europäischen Staaten dem
Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten.
Quellen: https://www.icanw.de/wp-
content/uploads/2018/04/60_Jahre_nukleare_teilhabe_A4_web.pdf,
https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/10/20-10-23_AVV_Inkrafttreten.pdf,
[3] Hinweis, genauer: Ersatz der B61-3 und B61-4 durch B61-12, s.a. https://www.dw.com/de/usa-modernisieren-atombomben-in-deutschland/a-52856021
als notwendig erachtete Ergänzung, welche die Modernisierung der Bomben grundsätzlich ausschließen soll.
Zeile 31 - 33: redaktionell
Kommentare